Mit heutigem Tage an, tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (kurz „DSGVO“ genannt) in Kraft. Was nach Außen hin so aussieht, als solle es personenbezogene Daten von Bürgern und Verbrauchern schützen, enttarnt sich als Rundumschlag gegen jegliche Selbständige, Kleinunternehmen, ja sogar Vereine, die es sich nicht leisten können, einen bzw. mehrere Datenschutzbeauftragte(n) zu beschäftigen. Die finanziellen Strafen, welche bei Verstößen entstehen können, sind enorm, der Zeitaufwand für die Einhaltung in Kleinunternehmen, im ökonomischen Sinn, nicht gerechtfertigt. Die DSGVO spielt also wieder nur den Großunternehmen in die Hände und führt zu einer weiteren Monopolisierung. Es gibt nämlich auch eine Vielzahl an Organisationen, welche sich nicht an die DSGVO halten müssen. Hierzu zählen z.B. Finanzämter, SCHUFA, Beitragsservice, Deutsche Post, andere staatliche Behörden und sogar US-Behörden, sprich auch internationale Geheimdienste.
Auf meiner Website habe ich nach bestem Wissen und Gewissen darzustellen versucht, was mit den personenbezogenen Daten passiert, welche durch eine Seitennutzung dieses Internetauftritts, sowie einer Kontaktaufnahme mit mir entstehen. Das Ganze kann unter dem Punkt Datenschutz nachgelesen werden. Auf meiner Website stelle ich die Kontaktaufnahme ausschließlich über das Kontaktformular bereit und nicht, wie üblich, zusätzlich über eine Telefonnummer. Das mag für viele eine Verwunderung hervorrufen, ist aber eine Absicherung für mich. Ich müsste bei jedem geschäftlichen Telefonat erst herausfinden, ob es sich um Bestandskunden oder Neukunden handelt und dann auf die DSGVO und deren Inhalte, welche mein Tätigkeitsfeld betreffen, hinweisen. Das schränkt die Kommunikationsvielfalt ein, ist aber nun sinnlose Vorschrift!
Desweiteren habe ich einen Blog, welcher bewusst keine Kommentarfunktion bietet, da dadurch wieder personenbezogene Daten entstehen würden, welche wiederrum zu größerem Aufwand führen. Ich verzichte auch bewusst auf Bildmaterial, eben aus diesen Gründen. Restriktiver wird es demzufolge für Websites, welche mit Kleinkunst, Fotografie, alternativen Journalismus, o.ä. ihren Lebensunterhalt bestreiten. Diesen wird mit dieser Verordnung regelrecht ein Riegel vorgeschoben. Das sollte man sich bewusst machen und evtl. Schritte gegen die DSGVO erwägen.