AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1
Geltungsbereich - Vertragsgegenstand
Meine AGB gelten für die Erstellung einer individuellen Software nach Maßgabe des zwischen mir und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages.
Meine AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von meinen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkenne ich nicht an, es sei denn, ich hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Meine AGB gelten auch dann, wenn ich in Kenntnis entgegenstehender oder von meinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Softwareerstellung vorbehaltlos ausführe.
Meine AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2
Angebot und Vertragsschluss - Angebotsunterlagen
Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das ich innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe des Werkes annehmen kann. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch mich sind freibleibend.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalte ich mir die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber meiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3
Nutzungsrecht
Der Auftraggeber darf die von mir erstellte Software in jeder Form weiterentwickeln und beliebig verwerten. Dies schließt auch das Recht zur Veräußerung an Dritte ein. Deshalb übertrage ich dem Auftraggeber für alle zurzeit bekannten Nutzungsarten ein ausschließliches, übertragbares, unwiderrufliches und unbeschränktes Nutzungsrecht. Die Rechte nach §§ 13 und 25 UrhG sind ausgeschlossen.
Sollte die von mir entwickelte Software Teile von Open-Source Quelltext enthalten, so sind diese nach den Vorgaben der „Deutschen Freien Software Lizenz“ (http://www.d-fsl.org) oder der im Quelltext explizit angegebenen Lizenz zu behandeln.
§ 4
Preise und Zahlungsbedingungen
Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise.
Die Gesamtvergütung (ggf. nach Abzug geleisteter Teilzahlungen) ist nach Abnahme innerhalb von zehn Tagen und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von mir eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden.
Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von mir anerkannt sind. Soweit der Besteller Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 5
Leistungszeit
Sind von mir Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.
§ 6
Haftung für Mängel
Für etwaige Mängel leiste ich nach meiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern ich die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigere oder ich die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigere oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und ggf. Schadensersatz im Rahmen der nachfolgenden Haftungsbeschränkung verlangen.
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind jedoch ausgeschlossen, wenn dieser die Software selbst verändert hat oder durch Dritte verändern ließ, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass eine Änderung meiner Analyse- und Bearbeitungsaufwendungen nicht wesentlich erschwert und der Mangel der Software bei Abnahme anhaftete.
Ich gewährleiste, dass die im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungsergebnisse frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach meiner Erkenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine Nutzung entsprechend dieser Vereinbarung einschränken oder ausschließen.
Ich stelle den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die eine Verletzung von Schutzrechten geltend machen. Die Parteien werden sich unverzüglich schriftlich gegenseitig benachrichtigen, falls gegen einen von ihnen Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden.
Wird die vertragsgemäße Nutzung entgegen Absatz 3 oder 4 (§ 6) durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so habe ich unbeschadet der dem Auftraggeber zustehenden Ansprüche das Recht, in einem für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach dessen Wahl entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder die Befugnis zu erwirken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber vertragsgemäß genutzt werden können.
Für die Verjährung der Mängelansprüche gilt § 634 a BGB. Danach verjähren die Ansprüche innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist (§ 195 BGB).
Weitergehende Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch mich nicht. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 7.
§ 7
Haftung für Schäden
Meine Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit hafte ich für jeden Grad des Verschuldens.
Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen meiner Erfüllungsgehilfen.
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches. Dies gilt nicht für Schäden aufgrund eines Mangels des hergestellten Werkes. Derartige Ansprüche verjähren innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist.
Die Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 8
Verjährung eigener Ansprüche
Meine Ansprüche auf Zahlung des Werklohns verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
§ 9
Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber mir oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 10
Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtsstand
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort mein Geschäftssitz.
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen das für mein Geschäftssitz zuständige Gericht.