Registrierung als Selbständiger in Deutschland
Bei der Gründung gibt es natürlich einige Hürden, die man nehmen muss. Man sollte die deutsche Bürokratie auf keinen Fall unterschätzen, denn die Verzweiflung ist hier oft vorprogrammiert. Hierbei gilt es neben der Auswahl der geeigneten Rechtsform, seiner Firmenbezeichnung, auch alle notwendigen Ämter zu durchlaufen und sich mit deren Formularen und Prozessen rumzuschlagen.
Ich habe mich für ein Kleinunternehmen entschieden, was nichts anderes bedeutet, als dass ich allein tätig bin und in der Anfangszeit meiner geschäftlichen Tätigkeit keine Umsatzsteuer geltend machen kann. Wichtig hierbei ist auf meinen zukünftigen Rechnungen der Hinweis: Kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Hierbei kommt es nun darauf an, welches Tätigkeitsfeld man abdecken möchte. Da ich als Diplom-Informatiker (FH) alle Voraussetzungen eines sogenannten “Freelancers” (Selbstständigen) erfülle, hätte es bei mir ausgereicht, direkt zum Finanzamt zu gehen, um mich dort anzumelden. Ich habe aber auch die Absicht, Hard- und Software verkaufen zu wollen, weshalb ich auch zum Gewerbeamt gegangen bin.
Natürlich ging dabei auch einiges schief. Das Finanzamt vergibt bei Kleinunternehmern keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese wäre aber bei meinem Tätigkeitsfeld notwendig, da ich auch mit ausländischen Unternehmen arbeiten könnte. Obwohl ich hier bereits eine Begründung an das Finanzamt gestellt habe, stehe ich noch ohne diese Umsatzsteuer-Id da. Ich werde also nochmal nachhaken müssen. Dann wurde mir die erste Ausstellung der Gewerbeanmeldung nicht zugestellt! Nach ca. 6 Wochen habe ich dann allerdings die erste Mahnung erhalten, dass ich die Anmeldegebühr noch nicht bezahlt hätte. Nach einer Klärung habe ich dann den ursprünglichen Betrag (ohne Mahngebühren) überwiesen, musste jedoch die zweite Ausstellung der Gewerbeanmeldung erneut bezahlen. Was für ein Ärger! Dafür habe ich diese dann lieber persönlich abgeholt, nicht das ich nochmal zahlen darf.
Bei meiner gesetzlichen Krankenkasse habe ich die Umeldung vollzogen, da ich in jüngster Vergangenheit keine guten Erfahrungen mit der privaten Krankenversicherung gemacht habe. Die Crux an der Geschichte ist, dass es in Deutschland eine Versicherungspflicht gibt, man also entweder in der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse sein muss! Als ich in der Privaten gewesen bin, konnte ich dort nicht einfach kündigen, weil mich eine Gesetzliche hätte aufnehmen müssen. Da mich aber keine Gesetzliche aufnehmen konnte, weil ich noch in der Privaten gewesen bin, hat sich hierbei die Katze selbst in den Schwanz gebissen. Das Problem habe ich dadurch gelöst, dass ich mich kurzfrisitg “Arbeitssuchend” gemeldet habe. Die Bundesagentur für Arbeit meldet einen dabei automatisch in die gesetzliche Krankenkasse seiner Wahl um. Es ging somit also alles irgendwie gut. Noch einen Hinweis: Fragt bei eurer Krankenkasse nach, ob es eine Verminderung des Beitrages für Existenzgründer gibt! Wenn man noch nicht genau weiß, wieviel man monatlich an Geld einnehmen wird, kann es durchaus sein, dass euch ein Existenzgründer-Bonus gewährt wird.
Jetzt fehlt noch die Berufsgenossenschaft. Diese habe ich nun angeschrieben, allerdings bekommt man da als erstes den Hinweis, dass man sich innerhalb einer Woche nach Beginn des Unternehmens beim zuständigen Unfallversicherungsträger melden soll. Welcher Unfallversicherungsträger das genau ist, hängt von der Art des Unternehmens ab. Ich habe mich deshalb einfach formlos an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung per Mail info@dguv.de gewendet. Da ich eine Selbständigkeit im Bereich Softwareentwicklung und Webdesign ausübe, bleibt mir - nach Auskunft der Berufsgenossenschaft - eine Pflichtversicherung erspart. Ich könnte aber freiwillig eine gesetzliche Unfallversicherung abschließen. Pflicht besteht aber für mich, weitere Beschäftigte bei der Berufsgenossenschaft zu melden. Das wird aber in meinem Fall nicht eintreten.
Meine vorläufige Checkliste für die Gründung
- Anmeldung beim Gewerbeamt (automatische Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer)
- Anmeldung beim Finanzamt
- Rückmeldung bei der Industrie- und Handelskammer (Antwort auf die automatische Anmeldung und des daraus resultierenden Begrüßungsschreibens)
- Anmeldung in der privaten Krankenversicherung (PKV), bzw. Ummeldung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- freiwillige Anmeldung zur Arbeitslosenversicherung (bis zu 3 Monaten nach Anmeldung eines Gewerbes möglich)
- Meldung bei einer Berufsgenossenschaft
Im Nachgang bin ich noch auf diese Seite hier gestoßen, welche auch nochmal einige Details und eine gute Zusammenfassung anbietet.